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Letzte Ruhe im Rhein oder unter Primeln im Garten

Aktuelles aus der EKD 16 Stunden 14 Minuten ago
Seit Ende 2025 gilt in Rheinland-Pfalz das bundesweit liberalste Bestattungsrecht. Totenasche darf unter bestimmten Voraussetzungen im Garten verstreut, in Flüssen bestattet oder zu Hause verwahrt werden. Kirchen und Bestatter sammeln erste Erfahrungen.